2005 wurde der Reiterhof Brand mit der Auszeichnung FN-geprüfte Reitschule °° zertifiziert

Das FN-Kennzeichnungssystem

FN-geprüfte Reitschule°°

- Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Reiten bestanden haben.

- Im Betrieb müssen mindestens vier pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA III geeignet sind.

- Ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200 qm) und eine Reithalle (20x40m) muss vorhanden sein.

- Der Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA VI und DRA III.

FN-geprüfte Voltigierschule °

- Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Voltigieren bestanden haben.

- Es muss mindestens ein Voltigierpferd zu Lehr- und Lernzwecken vorhanden sein, das für Kleine und Grosse geeignet ist.

- Regelmäßige Ausgleichsarbiet der Pferde muss gewährleistet sein.

- Es muss die Möglichkeit zur Ausbildung im Gelände gewährleistet sein.

- Ein fest umzäunter Reitplatz (400qm) oder eine Reithalle 20mx40m muss vorhanden sein.

- Ein Holzpferd zu Übungszwecken muss vorhanden sein.

FN-Pensionsbetrieb

- Der Leiter trägt die Verantwortung über den gesamten Pferdebestand (z.B. Bewegungsangebot, zeitgleiche Fütterung, Impfung und Entwurmung)

- Der Betrieb muss mindestens 2 Gastpferde aufstallen können btw. aufgestallt haben.

- Ein fest umzäunter Trainingsplatz muss vorhanden sein.

- Eine Sattelkammer muss vorhanden sein.

FN-Zuchtbetrieb

- Der Leiter muss die aktive Züchterschaft mit mindestens einer eingetragenen Zuchtstute nachweisen.

- Im Betrieb muss mindestens eine Zuchtstute und ggf. ihre Nachzucht oder die einer anderen Stute vorhanden sein.

Grundschild Pferdehaltung

- Der Betriebsleiter muss den Nachweis der Sachkunde in der Pferdehaltung erbringen

- Im Betrieb müssen mindestens zwei Pferde aufgestallt sein.

- Sämtliche im Betrieb aufgestallte Pferde müssen sich in einem guten Allgemein- und Pflegezustand befinden.

- Die Stallungen müssen hell, luftig und trocken sein. Laufställe und Boxen müssen ausreichend gross sein.

- Dem Bewegungsbedarf der Pferde ist ganzjährig Rechnung zu tragen. Hierfür muss ausreichend Fläche (Weiden, Paddock, Reitplatz usw.) zur Verfügung stehen.

- Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine angemessene Hafpflichtversicherung nachzuweisen.

- Das Grundschild Pferdehaltung ist Voraussetzung für alle weiteren Kennzeichnungen!