Der Reiterhof Brand wurde im Juli 2005 mit der Auszeichnung FN-geprüfte Reitschule °° zertifiziert
 
 
FN - Kennzeichnungssystem
 
Grundschild Pferdhaltung
 
  • Der Betriebsleiter muss den Nachweis der Sachkunde in der Pferdehaltung erbringen
  • Im Betrieb müssen mindestens zwei Pferde aufgestallt sein
  • Sämtliche im Betrieb aufgestallte Pferde müssen sich in einem gutem Allgemein- und Pflegezustand befinden.
  • Die Stallungen müssen hell, luftig und trocken sein. Laufställe und Boxen müssen ausreichend gross sein.
  • Dem Bewegungsbedarf der Pferde ist ganzjährig Rechnung zu tragen. Hierfür muss ausreichend Fläche (Weiden, Paddock, Reitplatz u.s.w.) zur Verfügung stehen.
  • Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine angemessene Haftpflichtversicherung nachzuweisen
  • Das Grundschild Pferdehaltung ist Voraussetzung für alle weiteren Kennzeichnungen!
FN-geprüfte Reitschule °°
 
  • Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Reiten bestanden haben.
  • Im Betrieb müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA III geeignet seind.
  • Ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200m²) und eine Reithalle (20x40m) muss vorhanden sein.
  • Der Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgägen und Prüfungen zum DRA VI und DRA III.
FN-geprüfte Voltigierschule °
 
  • Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Voltigieren bestanden haben
  • Es muss mindestens ein Voltigierpferd zu Lehr- und Lernzwecken vorhanden sein, das für Kleine und Grosse Hufeisen Prüfungen geeignet ist.
  • Regelmässige Ausgleichsarbeit der Pferde muss gewährleistet sein.
  • Es muss die Möglichkeit zur Ausbildung im Gelände gewährleistet sein.
  • Ein fest umzäunter Reitplazt (400qm) oder eine Reithalle 20m x 40m muss vorhanden sein.
  • Ein Holzpferd zu Übungszwecken muss vorhanden sein.
FN-Pensionsbetrieb
 
  • Der Leiter trägt die Verantwortung über den gesamten Pferdebestand (z.B. Bewegungsangebot, zeitgleiche Fütterung, Impfung und Entwurmung)
  • Der Betrieb muss mindestens 2 Gastpferde aufstallen können bzw. aufgestallt haben.
  • Ein fest umzäunter Trainingsplatz muss vorhanden sein
  • Eine Sattelkammer muss vorhanden sein.
FN-Zuchtbetrieb
 
  • Der Leiter muss die aktive Züchterschaft mit mindestens einer eingetragenen Zuchtstute nachweisen.
  • Im Betrieb muss mindestens eine Zuchtstute und ggf. ihre Nachzucht oder die einer anderen Stute vorhanden sein.