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Der Reiterhof Brand wurde im Juli 2005 mit der Auszeichnung FN-geprüfte Reitschule °° zertifiziert
FN - Kennzeichnungssystem
Grundschild Pferdhaltung
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Der Betriebsleiter muss den Nachweis der Sachkunde in der Pferdehaltung erbringen
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Im Betrieb müssen mindestens zwei Pferde aufgestallt sein
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Sämtliche im Betrieb aufgestallte Pferde müssen sich in einem gutem Allgemein- und Pflegezustand befinden.
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Die Stallungen müssen hell, luftig und trocken sein. Laufställe und Boxen müssen ausreichend gross sein.
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Dem Bewegungsbedarf der Pferde ist ganzjährig Rechnung zu tragen. Hierfür muss ausreichend Fläche (Weiden, Paddock, Reitplatz u.s.w.) zur Verfügung stehen.
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Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine angemessene Haftpflichtversicherung nachzuweisen
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Das Grundschild Pferdehaltung ist Voraussetzung für alle weiteren Kennzeichnungen!
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FN-geprüfte Reitschule °°
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Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Reiten bestanden haben.
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Im Betrieb müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA III geeignet seind.
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Ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200m²) und eine Reithalle (20x40m) muss vorhanden sein.
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Der Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgägen und Prüfungen zum DRA VI und DRA III.
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FN-geprüfte Voltigierschule °
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Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C-Voltigieren bestanden haben
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Es muss mindestens ein Voltigierpferd zu Lehr- und Lernzwecken vorhanden sein, das für Kleine und Grosse Hufeisen Prüfungen geeignet ist.
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Regelmässige Ausgleichsarbeit der Pferde muss gewährleistet sein.
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Es muss die Möglichkeit zur Ausbildung im Gelände gewährleistet sein.
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Ein fest umzäunter Reitplazt (400qm) oder eine Reithalle 20m x 40m muss vorhanden sein.
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Ein Holzpferd zu Übungszwecken muss vorhanden sein.
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FN-Pensionsbetrieb
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Der Leiter trägt die Verantwortung über den gesamten Pferdebestand (z.B. Bewegungsangebot, zeitgleiche Fütterung, Impfung und Entwurmung)
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Der Betrieb muss mindestens 2 Gastpferde aufstallen können bzw. aufgestallt haben.
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Ein fest umzäunter Trainingsplatz muss vorhanden sein
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Eine Sattelkammer muss vorhanden sein.
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FN-Zuchtbetrieb
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Der Leiter muss die aktive Züchterschaft mit mindestens einer eingetragenen Zuchtstute nachweisen.
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Im Betrieb muss mindestens eine Zuchtstute und ggf. ihre Nachzucht oder die einer anderen Stute vorhanden sein.
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